Die Devise ˶Zurück zur Natur˝ hat nun auch die Nahrungsmittelindustrie erreicht. Fertiggerichte, die zu 100 Prozent aus natürlichen Zutaten bestehen, erfreuen mittlerweile auch die Gaumen der Feinschmecker. Dazu gehören auch Gemüsesuppen aus der Dose. Mittlerweile setzt man auch in der Schweiz bei diesen Gerichten zunehmend auf natürliche Lebensmittel, die ohne künstliche Zusatzstoffe auskommen.
Natürliche Bouillons
Konservennahrung wie zum Beispiel eine Gemüsesuppe ist in den meisten Fällen mit zahlreichen chemischen Zusatzstoffen versetzt. Dazu gehören in erster Linie Glutamat, Geschmacksverstärker und bestimmte Konservierungsmittel. Künstliche Zusatzstoffe verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln oder erhöhen die Lebensmittelsicherheit. In der Schweiz dürfen künstliche Zusatzstoffe in Lebensmittel verwendet werden, sofern sie nicht gesundheitsschädlich sind und technologisch notwendig. Jedoch dürfen die Konsumenten durch die Verwendung dieser Zusatzstoffe nicht getäuscht werden.
Auf dem Markt gibt es mittlerweile auch zahlreiche natürliche Zusatzstoffe. In bestimmten Bouillons wird beispielsweise Schweizer Bergsalz verwendet. Darüber hinaus besteht diese Gemüse-Bouillon aus 10 Prozent Gemüse in Verbindung mit ausgewählten Gewürzen. Die Gemüse-Bouillon eignet sich auch zum Würzen von Speisen. Sie kann als Basis für verschiedene Suppen oder für die Zubereitung von Reis und Pasta verwendet werden. Auch als Zutat für das Fondue Chinoise eignet sich diese Bouillon hervorragend.
Zugelassene Zusatzstoffe
In der Schweiz gibt es eine eigene Verordnung für Zusatzstoffe in Lebensmitteln. Auf den Packungen sind sowohl die Inhalts- als auch die Zusatzstoffe angegeben. Inhaltsstoffe sind Substanzen, die von Natur aus in den einzelnen Nahrungsmitteln enthalten sind. Zusatzstoffe hingegen werden künstlich zugegeben, um die Haltbarkeit zu erhöhen oder den Geschmack zu verstärken. Dazu zählen auch bestimmte Gewürze. Zusatzstoffe können ebenfalls aus rein natürlichen Substanzen bestehen. Hierzu zählen beispielsweise pflanzliche Fette und Öle, Salz oder Zucker.
Neben den natürlichen Zusatzstoffen gibt es jedoch eine Reihe künstlicher Substanzen, die in vielen Nahrungsmitteln wie in einer Gemüse-Bouillon in der Schweiz verwendet werden dürfen. Die Schweiz erlaubt beispielsweise verschiedene Zusatzstoffe der E-Klasse. Diese Zusatzstoffe sind mit sogenannten E-Nummern versehen. Jede dieser Nummern beschreibt eine bestimmte Kategorie von Zusatzstoffen. Dazu gehören in erster Linie:
- Farbstoffe
- Konservierungsmittel
- Antioxidantien und Säuerungsmittel
- Künstliche Süssstoffe
- Emulgatoren und Stabilisatoren
- Geschmacksverstärker
Jeder Zusatzstoff wird mit einer bestimmten E-Nummer versehen. Diese Nummern reichen von E 100 bis E 180. Jede Ziffer beschreibt ein eigenes Zusatzmittel. Die meisten dieser künstlichen Zusatzstoffe sind unbedenklich. Es gibt jedoch einige Zusätze, die auch gesundheitsschädlich sein können, falls man sie in grösseren Mengen konsumiert. Dazu zählt zum Beispiel der Farbstoff E 102, der auch als Tartrazin bekannt ist. Dieser Azofarbstoff wurde bereits 1887 erstmals vom Schweizer Johann Heinrich Ziegler entdeckt und beschrieben. Auch einige andere Azofarbstoffe wie Chinolingelb (E 104), Gelborange S (E 110) oder Karmesin (E 122) zählen zu jenen Farbstoffen, die ätzend sein oder zu allergischen Reaktionen führen können.
Mithilfe von Bouillons aus rein natürlichen Zutaten oder anderen Nahrungsmitteln, die vorwiegend aus natürlichen Rohstoffen hergestellt werden, lebt man auf jeden Fall gesünder und geht chemischen Keulen zielführend aus dem Weg.